Urteil Massendatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Vorratsdatenspeicherung gekippt. Bisher war es so, dass Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten für sechs Monate gespeichert wurden. Alles zum Zweck der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr. Zuvor hatte Karlsruhe bereits in einem Eilverfahren die Nutzung der Daten eingeschränkt - und jetzt noch einen draufgesetzt!
Anna Ellger

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03.03.2010

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